
Die Breite der Fahrspur in Tiefgaragen richtet sich nach den Gegebenheiten vor Ort. Üblicherweise sollte die zweispurige Fahrbahn mindestens 6 Meter, die einspurige Fahrspur mindestens 3 Meter breit sein, die Fahrspur selbst 1,5 bis 2 Meter. Die Fläche jedes Pkw-Stellplatzes in der Tiefgarage sollte 30 bis 35 m², im Freien 25 bis 35 m² und für Fahrräder mindestens 1,5 bis 1,8 m² betragen.
Sicherheitskonzept für Tiefgaragen:
1. Um die Warnmarkierung des Parkplatzes zu erhöhen und ein Rückwärtsfahren gegen die Säule zu vermeiden, muss das untere Ende der Säule in einer Höhe von 1,0 m bis 1,2 m mit schwarz-gelben Streifen und einem Zebrastreifen markiert werden.
2. Fahrzeugauf- und -abfahrtsrampen müssen mit einem rutschfesten Bodenbelag ausgestattet sein. Einige Rampen weisen eine geriffelte, raue Oberfläche auf; in diesem Fall können nur Fachhändler die Kanalfarbe anpassen. Falls die Konstruktion bei der Planung nicht auf Rutschfestigkeit ausgelegt ist, muss ein rutschfester Bodenbelag verwendet werden. Die Wahl des rutschfesten Zuschlagstoffs richtet sich nach der Neigung der Rampe und der geeigneten Korngröße.
3. Am Heck des Fahrzeugs ist ein Parkstopper anzubringen, um das Parken zu begrenzen. Der Parkstopper sollte im Allgemeinen 1,2 Meter vom Heck des Fahrzeugs entfernt sein, um sicherzustellen, dass es beim Parken nicht zu Kollisionen kommt und dass das Öffnen des Kofferraums nicht beeinträchtigt wird.
4. Am Schnittpunkt des toten Winkels des Fahrers befindet sich eine 900 mm große Installation mit einem konvexen Spiegel, um das Sichtfeld zu erweitern, Kollisionsunfälle zu vermeiden und die Fahrsicherheit zu gewährleisten.
5. Am Ausgang muss eine Verzögerungszone (340 mm breit, 50 mm hoch, schwarz-gelb) eingerichtet werden, da die Fahrer den Verkehr vor der Straße nicht richtig einschätzen können. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist zwingend erforderlich, um sicheres Fahren zu gewährleisten.
Veröffentlichungsdatum: 12. April 2023